Bebauungsplan
013-00 "Verbindungsspange" Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes (verbindliche Bauleitplanung) in Verbindung mit derÄnderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer neuen Straße am östlichen Stadtrand von Lampertheim geschaffen werden. Mit der geplanten 'Verbindungsspange' zwischen der Kreisstraße K 3 im Süden und der Landesstraße L 3110 bzw. der Ostumgehung im Norden beabsichtigt die Stadt Lampertheim insbesondere die Entlastung der angrenzenden Wohngebiete 'Rosenstock II und III', aber auch der Bereiche „Europaring“ und „Alte Viernheimer Straße“. Durch die mit der Ausweisung des derzeit in der Erschließung befindlichen Wohngebietes
'Rosenstock III' entstehende zusätzliche Verkehrsbelastung der Amselstraße wird die Dringlichkeit des Baus der ‚Verbindungsspange' nochmals verdeutlicht. Die geplante ca. 1,1 km lange ‚ Verbindungsspange’ stellt das Verbindungsglied zwischen der Ostumgehung und der K3 her. Erst mit Lückenschluss kann die verkehrliche Funktion zur Entlastung der betroffenen Innerortslagen in vollem Umfang wirksam werden. Mit dem Netzschluss über die ‚Verbindungsspange’ zur K 3 kann der Entlastungsverkehr um das Stadtgebiet von Lampertheim geführt werden. Entsprechend genießt dieses Vorhaben auch eine hohe Priorität in Lampertheim und wird aus Mitteln des Konjunkturprogrammes des Bundes und der Länder gefördert. Im Zusammenhang mit dem Bau der ‚Verbindungsspange’ werden als Folge der Straßenbaumaßnahme Veränderungen an der landwirtschaftlichen Wegeführung und an den Einrichtungen des Hundevereinsplatzes erforderlich. Mit dem Bebauungsplan sollen auch diese Notwendigkeiten in eine städtebauliche Ordnung gebracht werden.
Auftraggeber: Stadt Lampertheim