Flächennutzungsplan der Gemeinde Schalksmühle 20. Änderung Vereinfachtes Verfahren nach §13 BauGB
'Aufhebung der Ausweisung von Wohnbauflächen und gewerblichen Flächen'

Auftraggeber: Gemeinde Schalksmühle

Die Gemeinde Schalksmühle beabsichtigt im südwestlichen und zentralen Bereich des Stadtgebietes
auf 15 Teilgebieten den Flächennutzungsplan (FNP, Stand 19. Änderung / Aufhebung 11.Änderung
vom 02.08.2017) zu ändern. Es handelt sich hierbei um 6 Wohnbauflächen, 2 gemischte Bauflächen
und 7 für gewerbliche Nutzung vorgesehene Flächen, von denen im FNP bislang zwei als gewerbliche
Bauflächen, eine als Gewerbegebiet sowie 4 als Industriegebiet ausgewiesen sind, aber nicht als
solche genutzt werden, sondern sämtlich noch ihre ursprüngliche Nutzung als landwirtschaftliche Fläche
oder Fläche für Wald aufweisen.
Da die Flächenausweisungen für Wohnbauflächen bzw. gemischte Bauflächen in Schalksmühle zu
hoch sind und nicht mehr der aktuellen Nachfrage und den Entwicklungszielen der Region und der
Gemeinde entsprechen, wird diese 20. Änderung des FNP notwendig. In diesem Zuge werden auch
Ausweisungen für nicht oder schwierig nutzbare gewerblich genutzte Flächen aufgehoben (z. B. wegen
schwieriger Topographie oder Überschwemmungsgebieten). Diese Potentiale für gewerblich zu
nutzende Flächen sollen entsprechend dem Bedarf an anderer und geeigneterer Stelle wieder neu
ausgewiesen werden.
Ziel der vorliegenden FNP-Änderung ist es, die Flächenausweisungen der 15 Teilgebiete als Wohnbauflächen,
gemischte Bauflächen oder gewerblich genutzte Flächen an die tatsächlich real bestehende
Nutzung als landwirtschaftliche Fläche oder Fläche für Wald anzupassen. Es erfolgt also keine
tatsächliche Nutzungsänderung sondern lediglich eine Anpassung der Planzeichnung.