Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Gemeinde Schalksmühle Nr.30 "Bergstraße 37"

Auftraggeber: Gemeinde Schalksmühle

Ein in Schalksmühle ansässiges Industrieunternehmen plant den Umbau und die Erweiterung einer
im Firmenbesitz stehenden Villa, wodurch sowohl Raum für Schulungen als auch ein Ausstellungsund
Informationszentrum zur Firmengeschichte geschaffen werden soll. Das relevante Grundstück
zeichnet sich durch seine attraktive Hanglage in einem überwiegend von Wohnnutzung dominierten
Quartier aus. Um den geplanten Erweiterungsbau zu errichten, soll eine vorhandene Garage abgebrochen
werden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplans Nr.17/I "Bergstraße 37"
von 1981. Das Vorhaben wäre nach den Vorgaben dieses bestehenden Bebauungsplanes aus planungsrechtlicher
Sicht jedoch nicht zulässig, da die festgesetzten Baugrenzen nicht mit der geplanten
Bebauung vereinbar sind.

Ziel und Zweck der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung einer baulichen Erweiterung auf
dem Planungsgrundstück, insbesondere unter Beachtung der folgenden Aspekte:
 städtebauliche Verträglichkeit des neuen Baukörpers in Bezug auf das Umfeld - vor allem hinsichtlich Höhenlage (Topografie) und Kubatur
 Sicherung von Freiraumqualitäten
 Prüfung der Erschließungssituation
 Nachbarschaftliche Interessen
 Herstellung ausreichender Flächen für den ruhenden Verkehr.