Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. IV/9 'Klinikstraße 16A'
Stadtteil Harleshausen, beschleunigtes Verfahren nach §13a BauGB


Auftraggeber: Privat

Zwei private Investoren beabsichtigen, auf einer Fläche an der Klinikstraße in Harleshausen zwei Wohngebäude
als Mehrfamilienhäuser mit 11 bis 13 Wohneinheiten zu errichten. Im Hinblick auf die geplante
Neubebauung soll das vorhandene Wohnhaus 'Klinikstraße 16A' abgebrochen werden.
Die Situation zeichnet sich durch seine besondere Lage in einem überwiegend von Wohnnutzung dominierten
Quartier am Ortsrand an einem attraktiven Landschaftsraum aus.
Das Vorhaben wäre nach den Vorgaben des Bebauungsplanes 4 NW B von 1982 aus planungsrechtlicher
Sicht nicht zulässig, da der Geltungsbereich hier Teil des benachbarten Klinikareals ist und als ‚Anlagen
für den Gemeinbedarf – Krankenhaus' festgesetzt ist.
Aus Sicht der Stadt Kassel stellt die geplante Innenentwicklung nicht nur eine verträgliche Lösung für
diese spezielle Situation dar, mit der Umsetzung ist auch eine attraktive Entwicklung der Fläche verbunden.
Die Realisierung erfordert die Schaffung einer neuen planungsrechtlichen Grundlage.