Bebauungsplan Nr. I/2 'Friedrich-Ebert-Straße - Ständeplatz bis Goethestraße'
beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB mit integriertem Fachbeitrag Umwelt und Grün


Die Stadt Kassel beabsichtigt, den östlichen Abschnitt der Friedrich-Ebert-
Straße neu zu gestalten. Mit dem geplanten Ausbau soll der Straßenzug
als attraktiver städtischer Boulevard gestaltet und als Stadtteilzentrum
gestärkt werden.
Ziel der Planung ist es, die Situation für Fußgänger und Radfahrer sowie die
Erreichbarkeit der Haltestellen zu verbessern, das Parken neu zu ordnen
sowie beidseitig Baumreihen zu pflanzen. Die Straße soll auch nach der
Neuordnung der Flächen für den fließenden Verkehr ihre Funktion als
innerstädtische Hauptverkehrsstraße mit ihrer heutigen verkehrlichen
Leistungsfähigkeit behalten.
Um die Straßenplanung rechtlich umzusetzen zu können, wird für den als
Landesstraße klassifizierten östlichen Abschnitt der Friedrich-Ebert-Straße
(L 3420) ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan schafft auf
planungsrechtlicher Grundlage das erforderliche Baurecht für den für den
Zeitraum 2014/2015 geplanten 1. BauabschnittAusbau unter Berücksichtigung
der vorliegenden Entwurfsplanung.
Inhaltlich basiert der Bebauungsplan auf der parallel erarbeiteten Entwurfsplanung.
Er setzt die im Rahmen der Bauleitplanung erforderlichen wesentlichen
Inhalte dieser Entwurfsplanung fest. Die weitergehende Detailplanung
erfolgt im Zuge der nachfolgenden Straßenplanung.
Der Bebauungsplan macht keine planungsrechtlichen Aussagen zu den an
den Straßenraum angrenzenden Siedlungsflächen. Er berücksichtigt aber
die entstehenden Wechselbeziehungen (z.B. das Thema Lärm).

Auftraggeber:Stadt Kassel