vorhabenbezogener Bebauungsplan
Nr. III/2 'Ahrensbergstraße 21 - 23'


Mit der Absicht, das Neubauvorhaben in eine geordnete städtebauliche Entwicklung der
gesamten Anlage einzubinden, ist der Geltungsbereich für den Aufstellungsbeschluss
größer gefasst worden und bezieht sowohl die Bestandsgebäude des Stiftsheims wie auch Anteile
der angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche (Ahrensbergstraße) und der öffentlichen
Grünfläche sowie das Grundstück des Zivilschutzbunkers mit ein.


Auftraggeber: Ev. Altenhilfe Gesundbrunnen Hofgeismar e.V.