Bebauungsplan Kreisstadt Eschwege Nr. 158 'Klinikum/Dialysezentrum'
Änderung der Bebauungspläne Nr. 135.1 und Nr. 43
beschleunigtes Verfahren nach §13a BauGB

Die gemeinnützige Stiftung PHV – Der Dialysepartner (PHV) plant die Errichtung eines Dialysezentrums auf einer südlich
an das Klinikum Werra-Meißner angrenzenden Fläche. Das Vorhaben zeichnet sich durch seine Lage in einem überwiegend
von Wohnnutzung geprägten, innenstadtnahen Quartier aus.
Für die beplante Fläche liegen bereits zwei verschiedene Bebauungspläne vor. Aus dem Jahr 1976 besteht der Bebauungsplan
Nr. 43, dessen Geltungsbereich große Gebiete südlich und westlich des Krankenhauses umfasst und hauptsächlich als 'Reines Wohngebiet' sowie 'Gemeinbedarfsfläche – Krankenhaus' ausweist. Im Bereich des Krankenhauses wurde im Jahr 2003 ein
neuer Bebauungsplan Nr. 135 erarbeitet und 2010 mit der Nr. 135.1 wesentlich geändert. Da sich das Plangebiet über beide Bebauungspläne erstreckt, im Reinen Wohngebiet des Bebauungsplans Nr. 43 nicht zulässig wäre und weitgehend außerhalb
bisher festgesetzter überbaubarer Flächen liegt, muss zur planungsrechtlichen Absicherung ein neuer Bebauungsplan
aufgestellt werden.
In diesem Zusammenhang soll zudem die Befreiung des neugebauten OP-Trakts der Klinik nördlich des geplanten
Dialysezentrums von der festgesetzten überbaubaren Fläche des Bebauungsplans 135.1 planungsrechtlich abgebildet
und gesichert werden. Zu diesem Zweck wird die Fläche des OP-Trakts in den Geltungsbereich dieses Bebauungsplans aufgenommen.
Ziel und Zweck der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung für eine Bebauung der Fläche unter Beachtung der Aspekte:

Im Rahmen dieses Bebauungsplans wird zudem eine Anpassung der zeichnerischen Festsetzungen im nordwestlichen
Randbereich des bestehenden Bebauungsplans 135.1 vorgenommen. Hier plant das Klinikum den Umbau der
Liegendkrankenvorfahrt, die nicht mehr den Anforderungen genügt. Hierzu erfolgt auch der Neubau einer Überdachung.
Diese liegt außerhalb der aktuellen überbaubaren Fläche, die deshalb entsprechend angepasst wird. Für diesen Bereich
wird ein zweiter Teilgeltungsbereich gebildet.
Innerhalb der Bereiche der Bebauungspläne Nr. 135.1 und 43, die vom vorliegenden Bebauungsplan überschrieben werden,
werden die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen aufgehoben und durch den vorliegenden Bebauungsplan und
dessen Festsetzungen ersetzt.