vorhabenbezogener Bebauungsplan
Nr. VIII/8 'Am Donarbrunnen 18 beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB


Der Eigentümer des im Stadtteil Niederzwehren gelegenen Grundstücks
'Donarbrunnen 18' beabsichtigt zusätzlich zum vorhandenen Wohnhaus ein
weiteres Wohngebäude im hinteren Grundstücksbereich zu errichten.
Eine Hinterliegerbebauung ist im vorliegenden Fall ohne Änderung der planungsrechtlichen
Situation nicht genehmigungsfähig, weil der rechtskräftige
Bebauungsplan Nr. VIII 19-17 'Donarbrunnen' aus dem Jahr 2003 die
betreffende Fläche als 'Grünfläche-Freizeitgarten' ausgewiesen hat.

Da die Stadt Kassel grundsätzlich Vorhaben zur Nachverdichtung im Siedlungsbereich
unterstützt, wenn sie mit anderen Planungszielen - insbesondere
auch den Belangen von Umwelt- und Naturschutz - vereinbar scheinen,
hat die Stadtverordnetenversammlung zur planungsrechtlichen Absicherung
des Vorhabens auf Antrag des Vorhabenträgers am 27.08.2012 die
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12
BauGB mit der Bezeichnung Nr. VIII/ 8 'Am Donarbrunnen 18' beschlossen.
Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist vor allem die Sicherstellung einer verträglichen
Einbindung der zusätzlichen Bebauung unter Berücksichtigung
der landschaftsplanerischen und klimatischen Aspekte.

Auftraggeber:Stadt Kassel